Beratung für Kliniken, MVZ und Praxen
Ein weiterer Schwerpunkt unseres medizinrechtlichen Kompetenzbereichs liegt in der Beratung und Vertretung von Krankenhäusern, MVZ sowie niedergelassenen Ärzten und Praxen.
Unser Leistungsspektrum umfasst insbesondere:
- Arbeitsrecht – von der Gestaltung bis zur Abwicklung von Verträgen
- Medizinisches Gesellschaftsrecht – von der Gründung bis zur Auseinandersetzung von Gesellschaften
- Erwerb und Veräußerung von Praxen oder Praxisanteilen
- Gesellschafterstreitigkeiten
- Zulassungsrecht im Gesundheitswesen
Auch bei angrenzenden Rechtsgebieten können Sie auf unsere umfassende Fachkompetenz vertrauen.
Ortsunabhängige Beratung – wir sind da, wo Sie uns brauchen
Wir beraten Sie flexibel und bedarfsgerecht – ganz nach Ihren Anforderungen:
- vor Ort bei Ihnen
- in unserer Kanzlei
- online und ortsunabhängig
Je nach Situation, Umfang und Bedarf gestalten wir die Zusammenarbeit so, dass sie optimal zu Ihrem Unternehmen passt.
FAQ – Medizinrecht für Kliniken, MVZ und Praxen
Welche Leistungen umfasst die Beratung im Medizinrecht?
Die Beratung umfasst unter anderem Arbeitsrecht, Gesellschaftsrecht, Zulassungsrecht sowie die rechtliche Begleitung bei Praxisgründung, -übernahme und -verkauf.
Unterstützen Sie auch bei Gesellschafterstreitigkeiten?
Ja, wir beraten und vertreten Sie bei Gesellschafterstreitigkeiten sowie bei der rechtlichen Auseinandersetzung von Gesellschaften im Gesundheitswesen.
Ist eine Beratung auch für einzelne Arztpraxen sinnvoll?
Ja, insbesondere bei Themen wie Vertragsgestaltung, Zulassung oder Praxisübernahme ist eine rechtliche Beratung auch für einzelne Praxen sehr wichtig.
Wie erfolgt die Zusammenarbeit mit Ihrer Kanzlei?
Die Beratung erfolgt flexibel – persönlich vor Ort, in unserer Kanzlei oder digital, je nach Bedarf und individueller Situation.