Rechtliche Expertise rund um Kliniken, MVZ und Praxen.

Gerne unterstützen wir Sie zu allen Fragen und Anliegen im Bereich des Medizinrechts in Kliniken und medizinische Versorgungszentren.

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Kliniken & MVZ & Praxen.

Ein weiterer Schwerpunkt unseres medizinrechtlichen Kompetenzbereichs besteht in der Beratung und Vertretung von Krankenhäusern, MVZ und niedergelassenen Ärzten/Praxen.

Dies umfasst das Arbeitsrecht von der Gestaltung bis zur Abwicklung von Verträgen sowie das Medizin-Gesellschaftsrecht von der Gründung bis zur Auseinandersetzung von Gesellschaften, dem Erwerb und der Veräußerung von Praxen oder Praxisanteilen, Gesellschafterstreitigkeiten, und dem Zulassungsrecht. Auch bei angrenzenden Rechtsgebieten können Sie auf unsere Fachkompetenzen vertrauen.

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Ortsunabhängige Beratung, wir sind da, wo Sie uns brauchen.

Nach den Wünschen unserer Mandanten beraten wir vor Ort, in unserer Kanzlei oder online, je nach Situation, Umfang und Bedarf.

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